Bereits in dieser Versammlung wurde beschlossen, am 2. und 3. Oktober 1911 eine „Gebrauchsuche“ in Laubenheim/Nahe durchzuführen. Aus Dokumenten und Veröffentlichungen des JGHV geht hervor, dass unser Verein auch im Jahre 1911 beim JGHV unter der Vereins-Nr. 1005 als Mitglied registriert worden ist. Damit gehören wir zu den ältesten Jagdgebrauchshundvereinen im JGHV, der auch erst in 1899 gegründet wurde.Wir gehen davon aus, dass in den Gründungsjahren noch sehr gut besetzte Niederwildreviere mit bestem Hasen- und Flugwildbesatz vorhanden waren, vor allen

 

Dingen in den Nahe-Weinbaugebieten um Bad Kreuznach, als Flächenstilllegungen, Flurbereinigungen, Spritzen von Pestiziden, großflächige Landwirtschaft, kaum Autoverkehr und Beunruhigung durch Freizeitler keine Themen waren.Deshalb nehmen wir an, dass allgemein der Wunsch in der damaligen Jägerschaft bestand, mit gut ausgebildeten Jagdhunden eine Jagdausübung zu gewährleisten. Dazu braucht es einer Organisation und engagierter Jäger und Hundeführer, die ein solches Gebilde nicht nur ins Leben rufen, sondern es auch vor allen Dingen mit Leben erfüllen können. Diese Voraussetzung brachten wohl die damaligen Gründer mit und mit viel Engagement wurde die Vereinsarbeit gestartet. Denn bereits 2 Monate nach Gründung wurde die erste “ Gebrauchssuche“ durchgeführt und bereits ein Jahr später folgte die erste Gebrauchshundprüfung (VGP).

 

Durch die französischen Besatzungsbehörden sind nach dem 1. Weltkrieg auf allen jagdlichen Gebieten Schwierigkeiten bereitet worden, dazu gehörten auch das Führen von Jagdwaffen. Dennoch ist schon 1920 bereits wieder im Raume bad Kreuznach ein VGP abgehalten worden. Bis zum Beginn des 2. Weltkrieges sind dann noch weitere 9 VGP durchgeführt worden, davon mehrere in ARGE mit der Zuchtgruppe DD, Bezirksgruppe Mittelrhein, mit Sitz in Gau Algesheim durchgeführt worden (heute VDD-Gruppe Mittelrhein). Auch nach dem 2. Weltkrieg hatten die Siegermächte (Rheinland-Pfalz war die französische Besatzungszone) jegliche Aktivitäten wie Vereinsarbeit verboten. Deutsche Jäger hatten zunächst keinerlei Rechte, sie waren von jeglicher Jagdausübung ausgeschlossen, selbst ihre Jagdwaffen mussten abgeliefert werden. Aber schon ab 1947 suchten die französischen Besatzer den Schulterschluss mit den deutschen Jägern, wobei die besten Reviere im Hunsrück, der Eifel und dem Pfälzer Wald zu „Jagdreservaten“ ernannt wurden, in denen Besatzungsmitglieder nur noch mit ausdrücklicher Genehmigung des Militärgouverneurs jagen durften, Jagd- und Schonzeiten mussten eingehalten werden. Vor diesem Erlass waren allerdings die rheinland-pfälzischen Reviere durch die Besatzungsbehörden mehr als strapaziert worden.


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